🎄 Frohe Weihnachten & ein glückliches neues Jahr! 🎅
§1 | |
Jede auf dem Spielformular zuerst genannte Mannschaft ist für den Schutz und Sicherheit der Zuschauer, der Schiedsrichter, Verbandsvertreter und des Gegners als sogenanntes Heimspiel zuständig.
Ebenso soll sie für ein anständiges, sportliches Verhalten ihrer Mitglieder sorgen. |
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§2 |
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1. Spielen lassen von gesperrten oder ausgeschlossenen Spielern 2. Für die Mannschaft 3. Für den Spieler |
10,00 € – 50,00 € Punktverlust weitere 3 Spiele |
§3 |
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1. Spielen ohne Spielerlaubnis 2. Vergehen gegen §4 Spielordnung 3. Für die Mannschaft |
10,00 € – 25,00 € 10,00 € – 25,00 € Punktverlust |
§4 |
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1. Absage bzw. Nichtantreten zu einem Pflichtspiel
a. Erste Absage / Nichtantreten Zuzüglich evtl. entstandener Schiedsrichter- und Platzkosten wegen unnötiger Anfahrt. 2. Nach dreimaligem Nichtantreten erfolgt der Ausschuss aus der Saison |
15,00 € 30,00 € 50,00 €
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§5 |
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1. Zurückziehen von Mannschaften innerhalb der laufenden Serie | 50,00 € |
§6 |
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1. Unsportliches Verhalten auf dem Sportplatz
2. Unsportliches Verhalten von außen 3. Gelb/Rote Karte 4. Rote Karte |
1 – 4 Pflichtspiele Sperre 30,00 € Mindestens 1 Spiel Sperre Mindestens 2 Spiele Sperre |
§7 |
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1. Tätlichkeit – rohes Spiel | Sperre 4 – 8 Pflichtspiele |
§8 |
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1. Beleidigung Schieds- oder Linienrichter, Zuschauer, Gegner
2. In leichteren Fällen |
Sperre 2 – 6 Pflichtspiele 25,00 € – 50,00 € |
§9 |
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1. Bedrohung Schieds- oder Linienrichter, Zuschauer, Gegner | Sperre 4 – 8 Pflichtspiele |
§10 |
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1. Auflehnung gegen Anordnungen Schieds- oder Linienrichter
2. In leichteren Fällen |
Sperre 2 – 4 Pflichtspiele 25,00 € – 50,00 € |
§11 |
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1. Nicht ordnungsgemäße bzw. termingerechte Meldungen aller Art | 10,00 € – 50,00 € |
§12 |
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1. Nichtmelden von Spielergebnissen | 5,00 € – 10,00 € |
§13 |
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1. Fehlen von Spielerpässen
a. 1 Pass 2. Fehlen von Passnummern auf dem Formular a. 1 Passnummer 3. Fehlen von Spielnummern auf dem Spielformular 4. Fehlen von Rückennummern auf dem Spielformular a. 1 Rückennummer |
5,00 € 10,00 € 20,00 € 5,00 € 10,00 € 5,00 € |
§14 |
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Nicht aufgelaufen oder ausgesprochene Strafen / Sperren am Ende Saison werden mit in die neue Saison übernommen. | |
§15 |
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1. Antreten in unvorschriftsmäßiger Spielkleidung | 10,00 € – 15,00 € |
§16 |
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1. Vereinsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit
2. In besonders schweren Fällen kann ein Ausschuss aus dem FFVH e.V. erfolgen. Gegen Mitglieder der Mannschaften können die selben Strafen ausgesprochen werden. |
20,00 € – 100,00 € |
§17 |
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1. Nicht Herausgabe eines Passes bei Abmeldung des Spielers | 10,00 € – 25,00 € |
§18 |
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1. Vernachlässigung der Platzdisziplin
2. In besonders schweren Fällen Ausschluss aus dem FFVH e.V. |
100,00 €
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§19 |
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1. Spielverlegung ohne Genehmigung des FFVH e.V. pro Team | 10,00 € – 50,00 € |
§20 |
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1. Spielabbruch | 25,00 € – 100,00 € |
§21 |
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1. Fortsetzung eines durch den Schiedsrichter wegen Verschulden einer oder beider Mannschaften abgebrochenen Spieles, beide Mannschaften |
25,00 € – 100,00 € |
§22 |
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1. Rechnungen vom FFVH e.V. sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, bei Nichtachtung werden Mahngebühren erhoben |
5,00 € – 20,00 € |
§23 |
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1. Bei Urteilen / Beschlüssen durch die spielleitenden Stelle werden Verwaltungsgebühren erhoben
2. Anstelle ausgesprochener Sperren in Pflichtspielen kann auch auf Geldbuße entschieden werden. 3. Während der Zeit einer Sperre für Pflichtspiele ist der Spieler für Spiele jeder Art gesperrt. Sondergenehmigungen können erteilt werden. |
2,50 €
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§24 |
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1. Sind Mannschaften / SGen nach zweimaliger Anmahnungen den Zahlungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht nachgekommen, erfolgt Spielverbot.
2. Die angesetzten Spiele werden als verloren gewertet. 3. Das Spielverbot wird erst dann aufgehoben, wenn Zahlung der geforderten Summe (auch Mahngebühren) nachgewiesen wird. |
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Rechtsmittelbelehrung | |
1. Gegen Geldbußen durch die spielleitende Stelle, haben sie das Recht gebührenpflichtig Berufung einzulegen. Sie muss innerhalb der nächsten 7 Tage schriftlich unter Hervorhebung der Gründe bei der nächsten Instanz (Ehrenrat) vorliegen. Die Frist beginnt mit dem Tage vom Zugang des Urteils / Beschluss, spätestens am 3. Tag nach dem Poststempel.
2. Die gebührenfreie Beschwerde ist zulässig, wenn formelle Fehler geltend gemacht werden können. 3. Die Beschwerde ist schriftlich, unter Hinweis der Fehler bei der Instanz einzulegen, von der die Strafe ausgesprochen wurde. |
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Instanzen | |
Vorstand Ehrenrat |
50,00 € 50,00 € |
Hannover, den 28.01.1999 1. Neufassung Hannover, den 20.01.2006 2. Neufassung Hannover, den 30.01.2008 1. Überarbeitung Hannover, den 22.02.2017 2. Überarbeitung |
Stand: 22.02.2017
Gebühren :
Laut Beschluss der JHV 2017 vom 22.02.2017 wird ab der Saison 2017 (Stichtag 23.02.2017) für Spielernachmeldungen ab der 2.Nachmeldung in der laufenden Saison für Porto- und Bearbeitungskosten 1,00 Euro erhoben